Hilfe & Antworten

Häufig gestellte
Fragen

Alles Wichtige zu YuMich, regionaler Einlösung, Sachbezug und Datenschutz — kurz und verständlich erklärt, sortiert nach Themen.

DSGVO-konformRegional gebunden
App & Guthaben

Die App, die Wallet und Ihr Guthaben.

Die folgenden Antworten ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

01

Was ist YuMich?

YuMich ist die digitale Plattform, die Bürger, Händler, Gastronomie und Arbeitgeber in einer Region miteinander verbindet. Guthaben wird regional ausgegeben und bei teilnehmenden Partnern vor Ort eingelöst.

02

Wie bekomme ich die YuMich App?

Die YuMich App wird kostenlos für iOS und Android verfügbar sein. Den Starttermin geben wir rechtzeitig bekannt.

03

Was sind die fünf Wallet-Bereiche?

In der YuMich Wallet werden Ihre verschiedenen Guthaben übersichtlich an einem Ort verwaltet — z. B. City-Gutscheine, persönliche Händlergutscheine, Arbeitgeber-Sachbezüge und Impact Credits.

04

Was ist der GIVEback Day?

Unser jährliches YuMich-Event — der Black Friday in Lila. Glücksräder in der Innenstadt, Sofortgewinne direkt in die Wallet und zum Abschluss die große Hauptpreis-Verlosung.

05

Was sind Impact Credits?

Bei jedem Einkauf bei einem YuMich-Partner sammeln Sie Punkte. Diese lösen Sie bei Händlern gegen Specials ein, spenden sie für soziale Projekte in Ihrer Region — oder beides. Über die unterstützten Projekte können Bürger in der App mitentscheiden.

06

Wo kann ich YuMich-Guthaben einlösen?

Bei allen teilnehmenden YuMich-Akzeptanzstellen in Ihrer Region — z. B. Cafés, Restaurants, Boutiquen, Bäckereien und Dienstleister. Eine Übersicht der Partner wird laufend erweitert.

07

Kann ich YuMich-Guthaben online ausgeben?

YuMich-Guthaben kann ausschließlich bei teilnehmenden YuMich-Partnern eingelöst werden. Große überregionale Online-Marktplätze sind ausgeschlossen. So bleibt die Kaufkraft gezielt in der Region.

08

Was passiert mit meinem Guthaben, wenn ich umziehe?

Ihr Guthaben bleibt der Region zugeordnet, in der es ausgegeben wurde, und kann dort weiterhin eingelöst werden. So bleibt die Kaufkraft in der Region — auch wenn Sie später einmal woanders wohnen.

09

Ist YuMich eine Bank oder ein Zahlungsinstitut?

Nein. YuMich ist keine Bank und kein Zahlungsinstitut. YuMich ist ein regionales Gutschein- und Guthabensystem.

10

Werden meine Formulardaten auf der Website gespeichert?

Nein. Anfrageformulare öffnen Ihr E-Mail-Programm (mailto). Es findet keine serverseitige Speicherung Ihrer Eingaben auf jumich.de statt.

Für Händler

Tablet, Onboarding und Auszahlung.

01

Wie werde ich YuMich-Partner als Händler?

Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage auf der Seite Für Händler. Wir melden uns persönlich mit einem Angebot — ohne Einrichtungsgebühr, Kosten entstehen erst bei Umsatz.

02

Wie läuft das Onboarding ab?

Wir begleiten Sie persönlich bei der Einrichtung: Tablet bzw. Endgerät einrichten, kurze Einweisung für Ihr Team, Probedurchlauf — und Sie sind startklar. Technisches Vorwissen ist nicht nötig.

03

Wie funktioniert das Tablet an der Kasse?

Der Kunde zeigt seinen QR-Code in der App, Sie scannen ihn mit dem Tablet und bestätigen den Betrag — fertig in unter 10 Sekunden. Eine Integration in Ihr Kassensystem ist nicht erforderlich.

04

Wie und wann erhalte ich mein Geld?

Jede Einlösung sehen Sie in Echtzeit in Ihrer Übersicht. Den Auszahlungsrhythmus bestimmen Sie selbst: wöchentlich, 14-tägig oder monatlich. Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Geschäftskonto — transparent und nachvollziehbar.

05

Wie erinnert YuMich Kunden an vorhandenes Guthaben?

YuMich kann Kunden aktiv daran erinnern, dass sie vorhandenes Guthaben bei einer teilnehmenden Akzeptanzstelle einlösen können. So bleiben Gutscheine und Guthaben im Blick.

06

Was kostet YuMich für Händler?

Keine Einrichtungsgebühr. Darüber hinaus wählen Sie das Tarifmodell, das zu Ihrem Geschäft passt — transparent, flexibel und ohne langfristige Knebelverträge.

Für Arbeitgeber

Sachbezug rechtssicher umsetzen.

01

Was ist der steuerfreie Sachbezug?

Arbeitgeber können Mitarbeitern bis zu 50 € monatlich steuer- und sozialabgabenfrei als Sachbezug gewähren (§ 8 Abs. 2 EStG). YuMich setzt das digital und regional um — mit DATEV-CSV-Export für die Buchhaltung.

02

Wie führe ich den Sachbezug mit YuMich ein?

Mitarbeiter einmalig anlegen, Budget festlegen — die monatliche Aufladung läuft danach automatisch. Ihre Mitarbeiter sehen das Guthaben direkt in der App und lösen es bei Partnern in Ihrer Region ein.

03

Was passiert, wenn die 50-€-Grenze überschritten wird?

Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. YuMich begrenzt die monatliche Aufladung des Sachbezugs auf den zulässigen Höchstbetrag.

04

Wie kommt der Sachbezug in meine Lohnbuchhaltung?

Per DATEV-kompatiblem CSV-Export: Alle Aufladungen eines Monats stehen als fertige Übersicht bereit und lassen sich direkt an die Lohnbuchhaltung oder den Steuerberater übergeben — ohne manuelle Aufbereitung.

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Steuerfreier Sachbezug.

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